Ruhestörungen und Nachbarschaftslärm melden
Kurzbeschreibung
Laute Musik, private Feiern, störende Arbeiten oder wiederkehrender Tierlärm beeinträchtigen Sie? Hier erfahren Sie, wie Sie eine Ruhestörung melden und welche Angaben die Prüfung erleichtern.
Beschreibung
Ob Geräusche unzulässig sind, hängt von ihrer Ursache, Intensität, Dauer, Häufigkeit und den örtlichen Verhältnissen ab. Nicht jedes hörbare Geräusch ist ein Verstoß. Auch außerhalb geschützter Ruhezeiten darf vermeidbarer Lärm andere Menschen nicht beliebig beeinträchtigen.
Diese Seite betrifft insbesondere verhaltensbezogenen Lärm im Wohnumfeld und im öffentlichen Raum. Für Störungen aus Gaststätten einschließlich Außengastronomie nutzen Sie die gesonderte Dienstleistung.
Ruhezeiten und besondere Regeln
Die Nachtruhe ist grundsätzlich von 22 bis 6 Uhr geschützt. Gesetzliche Ausnahmen und für einen konkreten Fall erteilte Entscheidungen sind zu berücksichtigen.
Die Dormagener Ordnungsverordnung beschränkt bestimmte Tätigkeiten mit besonderer Lärmentwicklung auf werktags 7 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr. Dazu zählen insbesondere lärmintensive private Garten- und Handwerksarbeiten. Die örtliche Regelung nimmt landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten aus; diese sind deshalb aber nicht generell von anderen Lärmschutzvorschriften befreit. Für bestimmte Maschinen und Geräte gelten zusätzliche bundesrechtliche Betriebsbeschränkungen. Eine Hausordnung kann weitere privatrechtliche Pflichten enthalten.
Eine Störung findet gerade statt
Rufen Sie während der KOD-Dienstzeiten unter 02133 257-3333 an. Beschreiben Sie den Ort, die vermutete Ursache und ob die Störung noch andauert. Eine zeitnahe Meldung erleichtert eine mögliche Feststellung vor Ort. Ob und wann ein Einsatz erfolgt, hängt von Dringlichkeit und verfügbaren Kräften ab.
Außerhalb der KOD-Dienstzeiten nennt die Dormagener KOD-Seite für akute Sachverhalte die Polizei unter 02131 3000. Bei Gewalt oder unmittelbarer Gefahr wählen Sie 110.
Wiederkehrende oder zurückliegende Störungen
Senden Sie eine sachliche Beschreibung an ordnungsamt@stadt-dormagen.de. Notieren Sie Datum, Beginn und Ende, Geräuschart, vermuteten Herkunftsort und den Ort Ihrer Wahrnehmung. Ein solches Lärmprotokoll hilft, Häufigkeit und Verlauf einzuordnen. Benennen Sie mögliche Zeuginnen oder Zeugen und geben Sie Ihre Kontaktdaten für Rückfragen an. Eine eigene Schallmessung ist keine Voraussetzung für die Meldung. Eine Meldung führt nicht automatisch zu einem ordnungsbehördlichen Einschreiten. Unter Umständen werden Sie auf den Privatklageweg und/oder das Schiedsamt verwiesen.
Weitere Zuständigkeiten
Bei Industrie-, Gewerbe-, Baustellen- und Verkehrslärm können andere Fachstellen zuständig sein. Wenn Sie die Quelle nicht sicher kennen, beschreiben Sie Ihre Beobachtung. Sie müssen die rechtliche Einordnung nicht selbst vornehmen. Ein klärendes Gespräch kann hilfreich sein, ist aber keine Voraussetzung für Ihre Meldung.
Ordnungsamt
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt
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- Straße: Paul-Wierich-Platz Hausnummer: 2
- PLZ: 41539 Ort: Dormagen
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- Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3241
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Telefon: 02133 257-3333
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Fax: 02133 257-7738
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E-Mail: ordnungsamt@stadt-dormagen.de