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Ausnahmen vom Lärmschutz für Veranstaltungen beantragen

Kurzbeschreibung

Sie planen Musik, Beschallung oder andere störende Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung? Hier erfahren Sie, wann eine Ausnahme vom Lärmschutz zu prüfen ist und wie Sie Ihr Vorhaben beschreiben.

Beschreibung

Ein Fest, ein Umzug oder eine Musikveranstaltung kann die Umgebung durch Geräusche belasten. Deshalb sind neben der allgemeinen Veranstaltungsplanung die einschlägigen Lärmschutzbestimmungen zu beachten. Je nach Vorhaben können zwei unterschiedliche Ausnahmen erforderlich sein. Beschreiben Sie beide Anliegen, wenn Ihre Veranstaltung sowohl Beschallung als auch Tätigkeiten in der Nachtzeit umfasst.

Für bestimmte Brauchtumsnächte enthält die Dormagener Ordnungsverordnung allgemeine Ausnahmen. Ob Ihr Vorhaben davon erfasst wird oder eine individuelle Entscheidung benötigt, ist anhand des jeweiligen Umfangs zu klären. Andere notwendige Genehmigungen bleiben zu beachten.

Ausnahme vom Schutz der Nachtruhe

Soll eine Veranstaltung stattfinden, die während der geschützten Nachtzeit die Ruhe stören kann, kommt eine Ausnahme nach § 9 LImSchG NRW in Betracht. Sie setzt eine gesetzlich tragfähige Begründung voraus, weshalb die Tätigkeit gerade in dieser Zeit im öffentlichen oder überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist. Ein später Veranstaltungsbeginn oder eine gewünschte längere Feier allein ersetzt diese Begründung nicht.

Ausnahme für Tongeräte und Beschallung

Für Musikinstrumente, Lautsprecher und andere Tongeräte gelten eigenständige Beschränkungen. Diese können auch tagsüber einschlägig sein. Eine Einzelfallausnahme nach § 10 Absatz 4 LImSchG NRW setzt ein öffentliches oder überwiegendes privates Interesse voraus. Beschreiben Sie insbesondere den Zweck und den vorgesehenen Umfang der Beschallung.

Angaben zum Vorhaben

Übermitteln Sie Veranstaltungsname, verantwortliche Person, Standort und betroffene Zeiten. Beschreiben Sie die Geräuschquellen, insbesondere Lautsprecher, Bühnen, Musikgruppen und weitere lärmintensive Programmpunkte über den Antrag "Anmeldung einer Veranstaltung". Erläutern Sie die Lage zur Wohnbebauung und geplante Schutzmaßnahmen, etwa eine angepasste Ausrichtung der Beschallung oder eine Begrenzung einzelner Programmpunkte. Ein Lageplan erleichtert die Prüfung. Kennzeichnen Sie, was bereits feststeht und was noch geplant wird.

Prüfung und Entscheidung

Die zuständige Stelle prüft die beantragte Ausnahme und die Auswirkungen auf die Umgebung. Sie kann weitere Angaben anfordern. Eine Zulassung kann auf bestimmte Zeiten, Flächen und Tätigkeiten begrenzt und mit Bedingungen oder Auflagen verbunden werden. Die Ausnahme gilt nur in dem ausdrücklich zugelassenen Umfang.

Eine Ausnahme vom Schutz der Nachtruhe ersetzt nicht automatisch eine erforderliche Ausnahme für Tongeräte. Auch eine gaststättenrechtliche Sperrzeitverkürzung oder eine allgemeine Veranstaltungsanmeldung ersetzt diese Entscheidungen nicht. Beginnen Sie eine ausnahmebedürftige Tätigkeit erst, wenn die erforderliche Entscheidung vorliegt.

Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung

Melden Sie die Veranstaltung zusätzlich über „Veranstaltungen planen und anmelden“ an und benennen Sie die Lärmausnahme als Teil Ihres Vorhabens. 

Ordnungsamt

Zuständige Einrichtungen

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