Außengastronomie auf öffentlichen Flächen
Kurzbeschreibung
Sie möchten vor Ihrer Gaststätte Tische und Stühle auf einer öffentlichen Fläche aufstellen? Stimmen Sie Fläche, Ausstattung und betriebliche Nutzung vorab ab.
Beschreibung
Für Tische und Stühle vor einer Gaststätte sind die räumliche Nutzung und die betrieblichen Genehmigungen gemeinsam zu betrachten. Auf öffentlichen Flächen kann eine Sondernutzung erforderlich sein; zusätzlich können gaststätten-, bau- und immissionsschutzrechtliche Vorgaben gelten. Eine bisherige Erlaubnis für Innenräume umfasst eine Außenfläche nicht ohne Weiteres.
Maßgeblich sind die zugelassene Fläche und die jeweiligen Vorgaben. Zusätzliche Einfriedungen, Überdachungen oder eine Erweiterung der Bestuhlung können erneut prüfbedürftig sein. Auf Privatflächen entfällt zwar die straßenrechtliche Einordnung als öffentliche Sondernutzung, nicht aber automatisch jede andere Genehmigungspflicht.
Fläche und Ausstattung
Stellen Sie die Bestuhlung einschließlich Sonnenschirmen, Einfriedungen und sonstigem Zubehör in einem Plan dar. Zeigen Sie die Zugänge zum Betrieb, freie Gehflächen sowie Rettungswege. Nennen Sie vorgesehene Betriebszeiten und vorhandene Genehmigungen.
Ordnungsamt
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
Ordnungsamt
-
- Straße: Paul-Wierich-Platz Hausnummer: 2
- PLZ: 41539 Ort: Dormagen
-
- Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02133 257-3235