Abschleppmaßnahmen und nicht zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum
Kurzbeschreibung
Hier erhalten Sie Informationen zu behördlich veranlassten Abschleppmaßnahmen und zur Kennzeichnung nicht zugelassener Fahrzeuge durch einen Aufkleber. Sie können entsprechende Fahrzeuge melden und erfahren, was zu tun ist, wenn Ihr Fahrzeug beklebt oder abgeschleppt wurde.
Beschreibung
Das Ordnungsamt prüft Hinweise auf Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum unzulässig abgestellt sind. Dazu gehören sowohl zugelassene Fahrzeuge, die beispielsweise Rettungswege blockieren oder andere Verkehrsteilnehmende erheblich behindern, als auch nicht zugelassene Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Je nach Sachverhalt kommen eine Aufforderung zur Entfernung, die Anbringung eines Aufklebers oder eine Abschleppmaßnahme in Betracht. Welche Maßnahme erforderlich und angemessen ist, wird im Einzelfall durch die eingesetzten Außendienstmitarbeitenden entschieden.
Nicht zugelassene Fahrzeuge und Beklebung
Nicht zugelassene beziehungsweise außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Parkplätzen abgestellt werden. Hinweise können insbesondere fehlende Kennzeichen oder entfernte Zulassungsplaketten sein. Ob tatsächlich ein unzulässiges Abstellen vorliegt, prüft das Ordnungsamt.
Ein am Fahrzeug angebrachter behördlicher Aufkleber fordert die verantwortliche Person dazu auf, das Fahrzeug innerhalb der angegebenen Frist aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Aufkleber und nehmen Sie bei Rückfragen Kontakt mit der dort genannten Stelle auf.
Das bloße Entfernen des Aufklebers oder das Umstellen auf einen anderen öffentlichen Parkplatz beseitigt den beanstandeten Zustand nicht. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen, können weitere Maßnahmen bis hin zur kostenpflichtigen Entfernung des Fahrzeugs folgen. Bei einer konkreten Gefahr kann auch ein kurzfristiges Einschreiten erforderlich sein.
Abschleppmaßnahmen
Ein Fahrzeug kann abgeschleppt oder umgesetzt werden, wenn dies zur Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands erforderlich ist. Dies kommt beispielsweise in Betracht, wenn Rettungswege/Feuerwehrzufahrten blockiert oder andere Verkehrsteilnehmende erheblich behindert oder gefährdet werden.
Nicht jeder Parkverstoß führt automatisch zu einer Abschleppmaßnahme. Ebenso muss einer Abschleppmaßnahme nicht in jedem Fall eine Beklebung vorausgehen.
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt?
Wenden Sie sich an das Ordnungsamt, um zu klären, ob eine Abschleppmaßnahme durch die Stadt veranlasst wurde. Halten Sie möglichst das Kennzeichen, Angaben zum Fahrzeug sowie den bisherigen Abstellort und den Zeitpunkt Ihrer Feststellung bereit.
Wir informieren Sie über den Standort des Fahrzeugs und die weiteren Schritte zur Abholung. Außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses sowie der Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes kann der Standort Ihres Fahrzeuges bei der Kreispolizeibehörde unter der 02133 3000 erfragt werden. Für die Abschleppmaßnahme und eine gegebenenfalls erforderliche Verwahrung können Kosten sowie Verwaltungsgebühren entstehen. Ein mögliches Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren wird unabhängig davon bearbeitet.
Ein Fahrzeug melden
Für die Prüfung Ihres Hinweises sind folgende Angaben hilfreich:
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genauer Standort, möglichst mit Straße und Hausnummer,
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Kennzeichen, soweit vorhanden,
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Fahrzeugart, Marke und Farbe,
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seit wann das Fahrzeug dort steht, soweit bekannt,
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Beschreibung einer möglichen Behinderung oder Gefahr,
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gegebenenfalls Fotos des Fahrzeugs und der örtlichen Situation.
Für akute Behinderungen wenden Sie sich bitte telefonisch an den Kommunalen Ordnungsdienst. Die Kontaktdaten finden Sie unter Kommunaler Ordnungsdienst – Störungen melden und Kontakt aufnehmen.
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt
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- Straße: Paul-Wierich-Platz Hausnummer: 2
- PLZ: 41539 Ort: Dormagen
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- Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3238
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3234
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Telefon: 02133 257-3333
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Fax: 02133 257-7738
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E-Mail: ordnungsamt@stadt-dormagen.de