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Sterbeurkunde
Kurzbeschreibung
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Zuständig ist das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat
Beschreibung
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung, z. B. für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde. Sie ist außerdem je nach Lebenslage für sonstige Zwecke erforderlich: Banken, Versicherungen, Abmelden von Mitgliedschaften, etc.
Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, den letzten Wohnsitz, den Familienstand, den Sterbeort und -zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.
Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten: Sterbeurkunde, internationale Sterbeurkunde und beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister.
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.
Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:
- als Ehegatte/Ehegattin oder Lebenspartner/in: Personalausweis oder Reisepass
- als Kind, Enkel, Urenkel usw.: Personalausweis oder Reisepass und Nachweis des Verwandtschaftsgrades (Geburts- oder Heiratsurkunde)
- als Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw.: Personalausweis oder Reisepass und Nachweis des Verwandschaftsgrades (Geburts- oder Heiratsurkunde)
- als derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann: Personalausweis oder Reisepass und Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Mietvertrag, Schreiben der anfordernden Stelle)
- derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1. - 4. vorlegt: Eigener Personalausweis oder Reisepass, Personalausweis oder Reisepass der Person, die vertreten wird und schriftliche Vollmacht
Standesamt
Sollte der in Dormagen beurkundete Sterbefall länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Kreisarchiv des Rhein-Kreises Neuss, Tel. 02133/530210, E-Mail: kreisarchiv@rhein-kreis-neuss.de.
Informationen des Bundesministeriums des Innern zum „Personenstandsrecht“ https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre): der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin, die Eltern, die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie), Geschwister mit berechtigtem Interesse. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Persönliche Beantragung: Die persönliche Beantragung erfolgt zu den allgemeinen Öffnungszeiten. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Schriftliche Beantragung: Richten Sie ein formloses Schreiben oder eine formlose Email an das Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: Name und Vorname des/der Verstorbenen, Sterbedatum und -ort sowie, wenn bekannt, Standesamt und Beurkundungsnummer. Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei bzw. fügen Sie der Email die entsprechenden Fotos als Dateianhang bei. Daraufhin wird Ihnen die Sterbeurkunde zeitnah einschließlich Gebührenbescheid per Post zugesandt.
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Paul-Wierich-Platz 1
- 41539 Dormagen
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- Telefon:
+492133 257-3288 - Fax:
+492133 257-7737 - E-Mail:
standesamt@stadt-dormagen.de
- Telefon:
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