Bußgeldverfahren - Zentrale Bußgeldstelle
Kurzbeschreibung
Die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Dormagen bearbeitet Ordnungswidrigkeitenverfahren aus den verschiedenen Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung.
Sie haben eine Anhörung, Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid der Stadt Dormagen erhalten? Hier finden Sie Informationen zum Verfahren und zur Kontaktaufnahme.
Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere Halt- und Parkverstöße sowie Geschwindigkeitsverstöße, werden gesondert über die Dienstleistung Verkehrsordnungswidrigkeiten – Verwarnungen und Bußgelder bearbeitet.
Beschreibung
Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Verordnungen oder Satzungen, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Dormagen bearbeitet Bußgeldverfahren aus unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung.
Hierzu können beispielsweise Verstöße aus folgenden Bereichen gehören:
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allgemeines Ordnungsrecht,
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Gaststättenrecht,
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Gewerbe- und Glücksspielrecht,
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Hundeangelegenheiten,
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Immissions- und Lärmschutz,
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Jugendschutz,
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Sondernutzungen,
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ordnungsbehördliche Verordnungen und Satzungen der Stadt Dormagen sowie
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weitere Rechtsgebiete, in denen die Stadt Dormagen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig ist.
Ausgenommen sind Verfahren im Denkmalschutzbereich und der Bauordnung.
Sie haben eine Anhörung erhalten
Eine Anhörung gibt Ihnen Gelegenheit, sich zu einem gegen Sie erhobenen Vorwurf zu äußern. Sie ist noch kein Bußgeldbescheid. Beachten Sie die Hinweise im Schreiben und geben Sie bei Ihrer Rückmeldung immer das angegebene Aktenzeichen an. Sie können Tatsachen oder Nachweise mitteilen, die aus Ihrer Sicht für die weitere Prüfung des Sachverhalts relevant sind.
Sie haben eine Verwarnung erhalten
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann eine Verwarnung ausgesprochen und gegebenenfalls ein Verwarnungsgeld angeboten werden. Die erforderlichen Angaben zur Zahlung und die Zahlungsfrist finden Sie in Ihrem Schreiben. Wird das Verwarnungsgeld vollständig und fristgerecht gezahlt, ist das Verfahren in der Regel abgeschlossen. Wird das Verwarnungsgeld nicht angenommen oder nicht fristgerecht gezahlt, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten
Ergibt die Prüfung, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und geahndet werden soll, kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Wenn Sie mit diesem nicht einverstanden sind, können Sie nach Maßgabe der Rechtsbehelfsbelehrung Einspruch einlegen. Beachten Sie die dort genannten Fristen und Formen. Eine allgemeine Anfrage, Mail oder Beschwerde ersetzt einen form- und fristgerechten Einspruch nicht automatisch.
Sie möchten einen Verstoß melden
Nicht jeder mögliche Verstoß sollte unmittelbar an die Zentrale Bußgeldstelle gemeldet werden.
Wenden Sie sich grundsätzlich an die für den jeweiligen Sachverhalt zuständige Dienststelle oder nutzen Sie die entsprechende Dienstleistung im Kommunalportal. Die zuständige Fachstelle prüft den Sachverhalt und entscheidet, ob Maßnahmen erforderlich sind und gegebenenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.
Eine Meldung führt nicht automatisch zu einem Bußgeld.
Bei einer Anzeige sollten insbesondere folgende Angaben gemacht werden:
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Ort,
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Datum und Uhrzeit,
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Beschreibung des Sachverhalts,
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eigene Wahrnehmungen und
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gegebenenfalls geeignete Fotos oder sonstige Nachweise.
Personen, die einen Sachverhalt melden, können im weiteren Verfahren als Zeugin oder Zeuge benötigt werden.
Ordnungsamt
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt
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- Straße: Paul-Wierich-Platz Hausnummer: 2
- PLZ: 41539 Ort: Dormagen
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- Fax:
02133 257-7738 - E-Mail:
ordnungsamt@stadt-dormagen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02133 257-3233
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Fax: 02133 257-7738
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E-Mail: fabian.bienert@stadt-dormagen.de