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Hundehaltung: Erlaubnisse, Anzeigen und Vorfälle

Kurzbeschreibung

Sie möchten einen Hund halten, sich über Leinen- und Maulkorbpflichten informieren oder einen Hundevorfall melden? Hier finden Sie das passende Anliegen und die dazugehörigen Informationen und Antragsmöglichkeiten.

Beschreibung

Welche ordnungsrechtlichen Anforderungen für Ihren Hund gelten, richtet sich insbesondere nach seiner voraussichtlichen Größe, seiner Rasse und gegebenenfalls einer behördlich festgestellten Gefährlichkeit. Für große Hunde besteht eine Anzeigepflicht. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen benötigen Sie grundsätzlich eine Haltungserlaubnis. Auch für Hunde ohne Anzeige- oder Erlaubnispflicht gelten Regeln für eine sichere Haltung und das Führen im öffentlichen Raum.

Die Anmeldung zur Hundesteuer ist ein eigenes Verfahren. Eine steuerliche Anmeldung ersetzt weder die Anzeige beim Ordnungsamt noch eine erforderliche Haltungserlaubnis. Umgekehrt ersetzt die ordnungsbehördliche Bearbeitung die steuerliche Anmeldung nicht.

Großen Hund anzeigen

Ihr Hund erreicht ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder mindestens 20 Kilogramm Gewicht und gehört nicht zu einer der erlaubnispflichtigen Kategorien? Hier erfahren Sie, wie Sie die Haltung anzeigen und welche Nachweise erforderlich sind.

Haltung eines Hundes bestimmter Rasse beantragen

Für die in § 10 LHundG NRW aufgeführten Rassen und ihre Kreuzungen gelten besondere Anforderungen. Hier finden Sie die Rasseliste, die Erlaubnisvoraussetzungen und den vorhandenen Antragszugang.

Haltung eines gefährlichen Hundes beantragen

Diese Leistung betrifft rassebedingt gefährliche Hunde sowie Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall behördlich festgestellt wurde. Informieren Sie sich über Voraussetzungen, Nachweise und die besonderen Anforderungen an die Haltung.

Leinen- und Maulkorbpflicht sowie Befreiung

Erfahren Sie, wo Ihr Hund angeleint sein muss, wann eine Maulkorbpflicht besteht und ob eine Befreiung möglich ist. Auf derselben Seite finden Sie Informationen zur Verhaltensprüfung und zur Antragstellung.

Beißvorfall oder gefährlichen Hundevorfall melden

Wenn ein Hund Menschen oder Tiere gefährdet oder verletzt hat, können Sie den Vorfall dem Ordnungsamt melden. Hier erfahren Sie, welche Angaben hilfreich sind und wie Ihre Meldung geprüft wird.

Weitere Anliegen und Kontakt

Hund zur Hundesteuer an- oder abmelden: Hundesteuer. Wenn Sie unsicher sind, welcher Kategorie Ihr Hund zuzuordnen ist, wenden Sie sich an das Ordnungsamt. Halten Sie möglichst Angaben zu Rasse, Alter, Größe und Gewicht sowie vorhandene Unterlagen bereit.

Bei einer gegenwärtigen Gefahr für Menschen oder Tiere rufen Sie sofort die Polizei über 110. Eine schriftliche Meldung ersetzt keine unmittelbare Gefahrenmeldung.

Ordnungsamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen